Bau- und Architektenrecht
Wir bieten Ihnen eine rechtssichere Beratung in allen Phasen des Bauwerks an.
Ziel der juristischen Beratung sollte stets die Streitvermeidung sein. Insbesondere im Baurecht sind jahrelange Gerichtsverfahren keine Seltenheit. Gleichwohl lehrt die Erfahrung, dass aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage der Beteiligten ein gerichtliches Verfahren teilweise unvermeidbar ist. Wir stehen Ihnen gerne sowohl zur außergerichtlichen als auch gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
Vor allem die komplexen Rechtsbeziehungen zwischen Architekten, Bauunternehmern und Bauherren verlangen fachliche Kenntnisse. Die Weichenstellung eines erfolgreichen Bauprojekts wie auch Bauprozesses beginnt bereits bei der gerichtsfesten Vertragsgestaltung. Daneben kommt der baubegleitenden Rechtsberatung große Bedeutung zu. Das vertraglich Vereinbarte muss vor Ort auf der Baustelle durchgesetzt und den dynamischen Prozessen eines Bauvorhabens angepasst werden. Dabei ist insbesondere die Vermeidung von baulichen Verzögerungen für Bauunternehmer und Bauherren von hoher Priorität. Nach der Abnahme des Bauwerkes stehen sich in aller Regel offene Restwerklohnforderungen der Bauunternehmer den Mängelrechten der Bauherren gegenüber.
- Verbraucherbauvertrag
- Bauträgerrecht, VOB/B
- Bauvertragsrecht
- Geltendmachung offener Werklohnvergütung
- Geltendmachung von Mängelrechten
- Abwehr von Nachträgen
- Werkvertragsrecht
- Architektenrecht